Zum freien Verkauf stehen
ab dem 27.08.2018 ab 18:30 Uhr zum Stammtisch der Vereine auf Burg Roßlau
im folgenden aufgeführte Produkte (Übersicht). |
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Inventar Förderverein Stand 27.08.2018 | |
*Stückpreis **Stückpreis inkl. der Übertragung der umfassenden Nutzungsrechte für das Werk durch den Grafiker |
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Plane 410,00 €** |
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Stockfahnen Zustand: gebraucht / gut ... teilweise neu (original verpackt) 4,00 €* |
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Wappenfahnen Roßlau Zustand: neu (original verpackt) 24,00 €* |
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Wappenfahne RO|800 Zustand: gebraucht / gut 122,00 €* |
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DVD Zustand: neu (original verpackt) Festumzug und Buhnenköppe - 2012 4,00 €* Fotos vom Fest und Buhnenköppe - 2013 4,00 €* Fotos vom Fest und Buhnenköppe - 2014 4,00 €* |
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Zinnmünzen RO|800 2,00 €* |
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CD Anker & Heimathafen Zustand: neu (original verpackt) 4,00€* |
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*Stückpreis **Stückpreis inkl. der Übertragung der umfassenden Nutzungsrechte für das Werk durch den Grafiker |
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Hintergrund Liquidation Nachdem der Vorstand des Fördervereins der Schifferstadt Roßlau e.V. sich mit der Bitte um rechtliche Bewertung des Abstimmungsergebnisses der Mitgliederversammlung vom 11.04.2018 (siehe Ausgabe 05/2018 "meinRoßlau") an das Amtsgericht Stendal gewandt hatte, stellte dieses fest, dass die Auflösung des Fördervereins auf dieser Mitgliederversammlung wirksam beschlossen wurde. Da das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus fällt und kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins eröffnet ist, muss eine Liquidation stattfinden (§ 47 BGB). Mit der Bekanntmachung der Auflösung im Justizministerialblatt LSA Nr. 8/2018 am 13.08.2018 begann am 16.08.2018 das Sperrjahr, in dem die Liquidation durchgeführt wird. Die Liquidatoren sind: Auf nachfolgende wichtige Punkte weisen wir an dieser Stelle besonders hin. Eine der Aufgaben der Liquidatoren ist nach § 49 BGB, das vorhandene Vereinsvermögen in Geld umzusetzen. Insbesondere haben die Liquidatoren auch das nicht bare Vereinsvermögen gewinnbringend zu veräußern. Jegliches - nutzbare - unbare Vereinsvermögen bieten wir daher zum Kauf an, wobei der Ortschaftsrat Roßlau als diesjähriger Veranstalter des Schifferfestes für Vereinsvermögen mit klarem Schifferfest-Bezug das Vorkaufsrecht bekommen hat*. Dies betrifft insbesondere eine Plane zur Bühnendekoration und Stockfahnen zur Dekoration der Stadt. Gemäß § 53 BGB sind die Liquidatoren persönlich schadensersatzpflichtig bei Verletzung ihrer Verpflichtungen. Daher bitten wir an dieser Stelle nochmal um Verständnis, auch wenn manche Entscheidung zu hart erscheinen mag.
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